Deine Hilfe für das Tierasyl Hamm

Gassigänger – Willst du mit mir gehen?

Du möchtest Gassigänger werden?

Die im Tierasyl versorgten Hunde sind froh, wenn sie zusätzlich zum normalen Tagesablauf ausgeführt werden. Wenn du einem der Hunde also eine Freude machen möchtest, melde dich bei uns im Tierasyl und wir sprechen die Einzelheiten ab.

Zum Ausführen von Hunden ist eine Grundvoraussetzung der Hundeführerschein (Sachkundenachweis). Dieser kann bei einem Tierarzt deiner Wahl abgelegt werden. Weitere Informationen dazu findest du unten bei den Gassi-Regeln und unter:

https://sachkundenachweis-hunde.de.

GASSIGEHZEITEN

täglich (auch an Feiertagen):
11.00 – 13.00 Uhr 

und siehe Aushang im Tierasyl!

Telefon: (0 23 81) 305 01 21 

Gassi-Regeln – Für Begleitmenschen

Wozu Gassi-Regeln?

Unsere Hunde freuen sich natürlich immer, wenn sie ausgeführt werden und mit ihnen gespielt wird. Neben der Bewegung ist für sie auch der soziale Kontakt zu Menschen wichtig. Es gibt aber einige Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen, damit niemand zu Schaden kommt.

Grundvoraussetzungen für Gassigänger

Alle Gassigänger müssen volljährig sein. Normale Haftpflichtrisiken sind durch eine städtische Versicherung abgedeckt. Im Übrigen geschieht der Umgang mit Hunden des Städtischen Tierasyls auf eigene Gefahr.

Eine weitere Voraussetzung als Begleitmensch für unsere Hunde ist ein kleiner Sachkundenachweis, der sogenannte Hundeführerschein. Dieser kann bei einem Tierarzt deiner Wahl abgelegt werden. Die Kosten dafür sind in der Regel überschaubar. Informationen zum Sachkundenachweis sowie Übungsfragebögen findest unter:

https://sachkundenachweis-hunde.de

Voraussetzungen bei bestimmten Rassen 

Für Hunde einiger bestimmter Rassen sind für das Ausführen besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu geben dir die Tierpfleger oder das Ordnungsamt Hamm gerne Auskunft.

Bei Hunden der Anlage 1 und 2 LHV NRW muss eine Person eine Bescheinigung vorlegen, wonach sie zum Umgang mit einem solchen Hund geeignet ist. Die Bescheinigung wird Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beim Ordnungs- und Wahlamt der Stadt Hamm nach Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und der Sachkundebescheinigung erteilt.

Wann und Wo?

Wenn du also einem unserer Hunde eine Freude machen möchtest, melde dich einfach bei uns. Wir besprechen dann alle weiteren Einzelheiten. Die täglichen Gassigehzeiten sind zwischen 11.00 und 13.00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Zusätzliche Möglichkeiten mit den Hunden rauszugehen, findest du auf dem Aushang im Tierasyl.